Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühren
Firmenkunden können zu Unrecht von Banken geforderte Bearbeitungsgebühren zurückfordern Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Banken dürfen ihren finanziellen Aufwand demzufolge nur über Kreditzinsen decken.
Der Versuch der Kreditinstitute, laufzeitunabhängige Extrakosten auf die Kunden abzuwälzen, benachteiligt diese nach Auffassung des Senats unangemessen. Im Rechtsverkehr mit Unternehmern gilt nach der neuen Entscheidung nichts anderes wie gegenüber Verbrauchern: Es sei nicht ersichtlich, warum sie vor einer einseitigen Gestaltungsmacht der Banken weniger geschützt werden müssten als Privatleute (Az. XI ZR 233/16 u.a.). Unternehmer können nun auch bereits gezahlte Bearbeitungsentgelte von der jeweiligen Bank zurückfordern. Bis Ende des Jahres gilt das in jedem Fall noch für Gebühren, die 2014 oder später kassiert wurden. |
Neue Verzugsregelungen
Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühren
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